Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs der Josef Lichtenberger Filmproduktion

EINLEITUNG
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und„Josef Lichtenberger“ gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt „Josef Lichtenberger Filmproduktion“ (nachfolgend auch kurz: jlfilm) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist
ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige
Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die
spätere Vereinbarung aufgenommen werden„Filme“ im Sinne dieser AGB sind alle von jlfilm
hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie
erstellt wurden oder vorliegen. (DVD, Blu-ray, Datei, Webvideo, etc.)

1. VERTRAGSPARTNER, ANSCHRIFT
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Josef Lichtenberger, Zeitling 52, 4320 Perg.
Telefon: +43 676 821252133
Email: [email protected]
Web: www.jlfilm.biz

2. VERTRAGSSCHLUSS
Auf Basis einer schriftlichen, telefonischen oder online gestellten Anfrage erstellt jlfilm ein schriftliches Angebot zur Erbringung der gewünschten Dienstleitungen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande, die entweder per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen kann. Ab dieser ist die Buchung des vereinbarten Termins verbindlich. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von jlfilm akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

3. PREISE, VERSANDKOSTEN
Für die Herstellung der Filme gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der Umsatzsteuer von 20%. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten. An- und Abreisen von jlfilm erfolgen jeweils von Perg aus. Es werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR zzgl. Ust. Bei Anreisen die nicht mit dem Auto möglich sind, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Essen und Getränke während des Drehs werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention bei Unterlassung der Zahlungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion oder in der Postproduktion nicht im Angebot festgehaltene Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. jlfilm behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann jlfilm eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann jlfilm auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

4. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und
sonstige Waren (Filmdatei, DVD, Blu-ray, USB-Stick, etc.) Eigentum von jlfilm.

5. AUSFÜHRUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Filme stets dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des ausübenden Filmers unterliegen. Reklamationen und/oder
Mängelrügen hinsichtlich des von jlfilm ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums,
des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel des Films sind
daher ausgeschlossen. Je nach Angebot hat der Kunde das Recht auf eine Revision des Schnitts im Umfang von einer Stunde Arbeit. Ab einem Aufwand von zwei Stunden Schnitt und weitere Änderungswünsche des Auftraggebers sind gesondert zu vergüten. Insbesondere bei einer Drehdauer ab 4 Stunden sind jlfilm oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. jlfilm wählt die Sequenzen aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. jlfilm verpflichtet
sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch Rohaufnahmen verbleiben bei jlfilm und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Sofern von gefilmten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, ist dies zum ehest möglichen Zeitpunkt jlfilm mitzuteilen. Diese Personen müssen während des Drehs selbst dafür Sorge tragen nicht auf Bildern zu sehen zu sein. Die Kundschaft kümmert sich nach DSGVO zur Einholung der Zustimmungen für die audiovisuelle Abbildung der am Dreh teilnehmenden Personen.

6. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG
Gegen jlfilm gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens jlfilm verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Drehs geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von jlfilm) jlfilm zu dem vereinbarten Filmtermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von jlfilm kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfilmer, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. jlfilm haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet jlfilm keinen Ersatz. jlfilm haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an jlfilm zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet: Josef Lichtenberger, Zeitling 52 in 4320 Perg. jlfilm wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe des Werkes schriftlich bei jlfilm geltend zu machen. Danach gelten die Filme als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Filme, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch jlfilm beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

7. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei jlfilm. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei jlfilm und können nicht übertragen werden. Es wird ein Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch jlfilm an den
Kunden übertragen. Das Recht auf Weiterverarbeitung durch Dritte wird für nur private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an jlfilm über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren von jlfilm bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch jlfilm. jlfilm darf die Filmausschnitte und Einzelbilder im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Website, Social Media, Blog, Fachmagazine, etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, so hat dies schon bei Auftragsvergabe zu geschehen.

8. DATENSCHUTZ
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an jlfilm bekanntgegeben werden, ist jlfilm berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens jlfilm zu speichern. Die Kundschaft stimmt dem ausdrücklich zu. jlfilm verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Audiovisuelles Material des Drehs wird, so lange die technischen Begebenheiten es zulassen, beim Produzenten auf Festplatten gespeichert. Die Kundschaft ist damit einverstanden per E-Mail und passwortgeschützten Vimeo-Links oder per Wetransfer-Links oder Google-Drive-Links ihre Filme zugesandt zu bekommen. Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverabeiter hinzuziehen. Der Auftragsnehmer schließt die erfordlichen Verenibarungen im Sinne der DSGVO mit dem Sub- Auftragverarbeiter ab.

9. ANWENDBARES RECHT, SCHRIFTFORM, TEILUNWIRKSAMKEIT, GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Perg.